Mittlerweile übernehmen viele gesetzliche Kassen die Kosten der homöopathischen Behandlung bei ausgebildeten und vom DZVHÄ anerkannten homöopathischen Ärzten im Rahmen des Vertrages zur integrierten Versorgung komplett.
Den aktuellen Stand der teilnehmenden Kassen können Sie bei mir oder im Internet unter www.dzvhä.de erfragen.
Bei Mitgliedern der nicht teilnehmenden gesetzlichen Krankenkassen erfolgt die Rechnungsstellung privat nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Auf Anfrage erstatten diese Kassen meist einen Teilbetrag.
Eine interessante Alternative stellt die private Zusatzversicherung für ärztliche homöopathische Leistungen dar, die besonders für Kinder recht günstige Tarife bietet.
Die privaten Krankenkassen übernehmen die Rechnungen nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) in voller Höhe.